Zitat aus: „Ortsabhängige und technische Strahlung als Ursache für chronisch therapieresistente Krankheiten / Eine Praxisstudie an 52 Patienten“ (Kessler / Kopschina) S. 12
Die Reproduzierbarkeit der erhobenen Befunde
Fall 29: Interessant ist die Reproduzierbarkeit der erhobenen Befunde durch voneinander völlig unabhängige Personen. So haben wir mehrere Personen sowie deren Schlafplatz untersucht, bei denen vorher ein Kissinger Pfarrer bereits eine Sanierung vorgenommen hatte und an den gleichen Stellen krankmachende Kreuzungen festgestellt hatte.
Im Falle der Patientin 29 war der Pfarrer von einem unter ihr im Nebenzimmer schlafenden Ehepaar wegen Schlafstörungen, Reizmagen, Herzrhytmusstörungen und ähnlicher Symptome gerufen worden. Tatsächlich hatte der Pfarrer im Bett der Eheleute störende Reizzonen festgestellt und diese, da das Bett nicht verstellt werden konnte, durch von ihm selber konstruierte Metallantennen um und damit aus dem Bett herausgelenkt. Die Antennen wurden im Zimmer, im Keller und auf dem Speicher aufgestellt und machten das Ehepaar von den oben genannten Diagnosen beschwerdefrei, führte aber in dem darüber liegenden Zimmer der Patientin 29 zu Beschwerden, die diese nie gekannt hatte.
Der umgelenkte Strahl war um 1,50 Meter zur Seite verschoben und führte im darüber liegenden Zimmer dazu, dass ein gußeiserner Ofenschirm, der als Dekoration vor einem Kamin stand, zu störenden Reflexen führte. Diese Reflexe wiederum führten bei unserer Patientin zu Schlafstörungen, Ohrensausen usw.
Der Schirm wurde beseitigt, indem er um einen Meter von seinem Standort verschoben wurde, und das Beschwerdebild war weg.
So hatte der Pfarrer der einen Familie zwar helfen können, hatte jedoch durch die Methode bewirkt, dass im darüber liegenden Geschoß Personen erkrankten. Eine Methode, die dem einen zwar hilft, dem anderen aber schaden kann, ist äußerst zweifelhaft und sollte nur in Einfamilienhäusern angewandt werden, bei dem man nicht dem Nachbar schadet.
Interessant war bei dieser o. g. Patientin noch die weitere Entwicklung. Einige Monate nach der Untersuchung nach völliger Beschwerdefreiheit klagte die Patientin über schwerste nächtliche Darmspasmen, die an zwei Tagen hintereinander zur Alamierung des Notarztes geführt hatte. Die Patientin lebt sehr gesundheitsbewußt und hat in ihrem Schlafzimmer fast ausschließlich Holzgegenstände; sie konnte sich zunächst keinen Reim auf die Beschwerden machen.
In der dritten Nacht, als im Bett wieder die gleichen Symptome wie in den Nächten vorher auftraten und die notärztlichen Maßnahmen wie Buscopan-Injektionen, Schmerzmittel und Bauchkompressen keinen bleibenden Erfolg gezeigt hatten, schlief sie bei einer Nachbarin, wobei die Beschwerden auch rasch verschwanden. Sie rief mich am nächsten Morgen in der Praxis an, um von mir den Rat einzuholen, ob vielleicht doch irgendwelche „Erdstrahlen“ die Ursache sein könnten.
Ich fragte sie eindringlich, ob sie irgendwelche Gegenstände im Schlafzimmer verändert, verschoben oder neu hinzugekauft habe, was sie verneinte, auch seien die Antennen nicht von ihrem vorgegebenen Standort entfernt oder verschoben worden. Ich versprach, demnächst vorbeizukommen und den Schlafplatz zu überprüfen.
Zwei Stunden später rief die Patientin an, ihr sei eingefallen, dass sie doch eine Veränderung vorgenommen habe. Sie habe eine auf der seitlichen Konsole am Bett stehende Kaffeemühle aus Holz mit einem eisernen Mahlwerk um einen Meter in Richtung Kopf auf dem verschoben. Ich riet ihr, die Kaffeemühle exakt an den Standort zurückzustellen, an dem sie bei unserer Untersuchung gestanden hatte. Die Patientin führte diesen telefonischen Rat aus und war von nun an nachts beschwerdefrei.
Den meisten Menschen, denen man auf der Straße solchen „Hokuspokus“ erzählen würde, würden den Patienten und den Therapeuten für verrückt erklären, aber es ist nun mal eine Tatsache. Ein Versuch, das Beschwerdebild wieder zu reproduzieren, indem die Kaffeemühle wieder auf den falschen Standort gestellt wurde, führte unverzüglich zur erneuten schwersten Krampfsymptomatik.
Fall 30: Ein weiterer Fall, bei dem der Pfarrer vor der Untersuchung des Herrn Kopschina den Schlafplatz untersucht hatte, ist der Fall 30. Der Patient war fünf Jahre zuvor an Nierenkrebs erkrankt und hatte nach Feststellung der Diagnose durch die damals behandelnden Ärzte den Pfarrer geholt, der feststellte, dass der Patient mit seiner linken Niere auf einer Kreuzung über einer Wasserader mit seinem Schlafplatz läge. Er hatte eine Verschiebung des Bettes innerhalb des
gleichen Raums vorgenommen.
Fünf Jahre nach der Entfernung des Tumors und damit auch der Niere trat bei dem Patienten eine Metastase in der Basis der Lunge auf, die den Patienten veranlaßte, meinem Rat einzuholen. Ich stellte in der Praxis eine geopathische Störung fest und ließ Herrn Kopschina zu diesem Patienten gehen. Dieser wußte von der Vorerkrankung überhaupt nichts. Auch bei dieser Untersuchung war ich selber anwesend.
Herr Kopschina untersuchte den Schlafraum, kam auf die Kreuzung über der Wasserader, die damals von dem Pfarrer festgestellt worden war, und bemerkte salopp nebenbei: „Was für ein Glück, dass Sie ihr Bett nicht an dieser Stelle haben, denn das wäre eine Fahrkarte in den Himmel“. Er führte seine Untersuchungen fort und stellte in dem Bett des Patienten quer durchlaufend ein Globalgitternetz fest, das exakt in der Höhe der Basis der Lunge des Patienten durchlief.
Bei der anschließenden Untersuchung des Patienten tippte Herr Kopschina auf das linke basale Lungenfeld des angezogenen Patienten und eröffnete ihm, dass er an dieser Stelle eine starke Reizzone habe, die von der Stärke her zu einem sehr ernsten Problem führen könnte. Er wußte nicht, dass jener Krebspatient ist und dass an dieser Stelle gerade eine Woche zuvor eine Metastase aus der Lunge entfernt worden ist.
Durch Unterlegung mit der Korkmatte wurde diese Reizzone entstört. Der Patient fühlt sich seitdem wesentlich wohler, und eine erneute Metastasierung ist nach nun über einem Jahr nicht mehr aufgetreten.