Was sind Grenzwerte bzw. Richtwerte?
Offizielle Untersuchungen, bezüglich der schädigenden Wirkung elektromagnetischer Wechselfelder, insbesondere gepulster Strahlung, wie sie bei Schnurlostelefonen, Handys, Wireless-Lan, Bluetooth usw. angewandt werden, beziehen sich lediglich auf sog. thermische Wirkungen. Das heißt: Die Erwärmung des Gewebes, unter Einfluss der Strahlung, über ein bestimmtes Maß hinaus, ist der Maßstab für die Festlegung von Grenzwerten. Die nicht thermischen Wirkungen bleiben unberücksichtigt.
Grenzwerte sind Höchstwerte, die der Gesetzgeber vorgegeben hat und die auch gerichtlich einklagbar sind. Sie sind von Land zu Land unterschiedlich und üblicherweise so hoch angesetzt, dass Sie problemlos eingehalten werden können. Für bestimme Arbeitsbereiche gelten Sonderregelungen, die durch die Berufsgenossenschaften definiert werden. Eine schädigende Wirkung von Elektrosmog auf die Gesundheit, entspricht nicht dem allgemein anerkannten Stand medizinischer und wissenschaftlicher Kenntnisse.
Richtwerte sind Werte die von Umweltverbänden, Baubiologen und anderen Foren empfohlen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf deren Einhaltung.
Es gibt aber immer mehr Untersuchungsergebnisse die auf eine schädigende Wirkung technischer Strahlung, weit unterhalb von Werten die eine thermische Wirkung erzeugen.
Grenzwert für elektrische Wechselfelder in Deutschland:
5000 V/m
Baubiologischer Richtwert:
1-5 V/m
Grenzwert für Elektromagnetische Wechselfelder in Deutschland:
10 000 000 Mikrowatt / qm
Baubiologischer Richtwert:
0,1 – 5 Mikrowatt / qm