Zum besseren Verständnis: Man unterscheidet den aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und den allgemein anerkannten Stand wissenschaftlicher Kenntnisse. Nur letzterer hat rechtliche Relevanz. Die normale wissenschaftliche Sichtweise ist davon geprägt, dass beispielsweise sämtliche elektromagnetische Strahlenfelder, ob künstlich oder natürlich, als vollkommen wirkungslos betrachtet werden, solange sie bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Auch wenn diese Grenzwerte nach bereits vorliegenden wissenschaftlichen Nachweisen für weitergehende Schädigungswirkungen als viel zu hoch angesetzt angesehen werden!