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Grenzwerte / Richtwerte
Was sind Grenz- bzw. Richtwerte ?
Grenzwerte / Richtwerte
Offizielle Untersuchungen, bezüglich der schädigenden Wirkung elektromagnetischer Wechselfelder, insbesondere gepulster Strahlung, wie sie bei Schnurlostelefonen, Handys, Wireless-Lan, Bluetooth usw. angewandt werden, beziehen sich lediglich auf sog. thermische Wirkungen. Das heißt: Die Erwärmung des Gewebes, unter Einfluss der Strahlung, über ein bestimmtes Maß hinaus, ist der Maßstab für die Festlegung von Grenzwerten. Die nichtthermischen Wirkungen bleiben unberücksichtigt.
Grenzwerte sind Höchstwerte, die der Gesetzgeber vorgegeben hat und die auch gerichtlich einklagbar sind. Sie sind von Land zu Land unterschiedlich und üblicherweise so hoch angesetzt, dass Sie problemlos eingehalten werden können.
Für bestimme Arbeitsbereiche gelten
Sonderregelungen, die durch die Berufsgenossenschaften definiert werden.
Richtwerte sind Werte die von
Umweltverbänden, Baubiologen und anderen Foren empfohlen
werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf deren Einhaltung.
Hier zwei Beispiele um sich ein Bild über die Größenordnung der Unterschiede zwischen Grenz- und Richtwerten zu machen:
Grenzwert für elektrische Wechselfelder in Deutschland: 5000 V/m
Baubiologischer Richtwert: 1-5 V/m
Grenzwert für Elektromagnetische Wechselfelder in Deutschland (26.
Bundesimmissionsschutzverordnung):
10 000 000 Mikrowatt / qm
Baubiologischer Richtwert:
0,1 – 5 Mikrowatt / qm
Deutschland liegt im internationalen Vergleich bei den Grenzwerten im oberen Bereich.
